Gibt es ein verpflichtendes Hochwasser-Management für Kommunen?
Aufgrund der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sind Kommunen indirekt verpflichtet, aktives Hochwasser-Risikomanagement zu betreiben. Die Umsetzung der HWRM-RL in Deutschland ist wesentlich über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Darin ist der Hochwasserschutz gestaffelt vorgesehen. Den Kommunen fallen dabei in der Ausführung Aufgaben zu. Ein einheitlich geregeltes, verpflichtendes Hochwasser-Management gibt es für Kommunen hingegen ebenso wenig wie ein verpflichtendes Starkregen-Management.

Mitwirkung
Kommunen sind wichtige Akteure beim Erstellen, Abstimmen und Umsetzen der Hochwasserrisikomanagementpläne der Länder und Behörden. Sie liefern lokale Informationen, etwa zu kritischer Infrastruktur und geplanten, lokalen Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Kommunen können zudem aufgefordert werden, an öffentlichen Anhörungen und Beteiligungen zu partizipieren.
Bauleitplanung
Ein Baustein der Hochwasserprävention ist es, Hochwasser so zu kontrollieren, dass möglichst keine Schäden entstehen. Dazu gehört, Überschwemmungsgebiete in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Flächennutzungs- und Bebauungspläne dürfen im Grunde keine Bebauung auf Überschwemmungsflächen ermöglichen. Allerdings gibt es hier eine Vielzahl an Ausnahmen, die letztlich das Bauen im Flutgebiet unter Auflagen erlaubt. Eine dieser Auflagen: Das Abflussverhalten des Hochwassers darf nicht negativ beeinträchtigt werden.
Information
Kommunen sind verpflichtet, ihren Bewohnern und Bewohnerinnen über Hochwasserrisiken und Verhaltensweisen im Notfall zu informieren. Dafür arbeiten viele Kommunen mit den Landkreisen und Bundesländern zusammen. Die Information läuft in der Regel über Aufklärungskampagnen, Infomaterial, das Internet sowie soziale Medien.
Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz ist Ländersache. Trotzdem wirkt seine Arbeit auch in Städte und Gemeinden hinein. Die Feuerwehren sind beispielsweise Teil des Katastrophenschutzes. Sie entsprechend auszurüsten, obliegt den Kommunen, wenn auch teilweise finanziert von den Bundesländern. Auch das Aufstellen von Evakuierungs- und Alarmplänen, die Bereitstellung und Lagerung von Sandsäcken und der Unterhalt von Notfallwegen obliegt in der Regel den Kommunen.
Interkommunale Zusammenarbeit
Die Risiken, die von Hochwasser ausgehen, machen an Gemeindegrenzen nicht Halt. Darum sind Städte und Gemeinden zu interkommunaler Zusammenarbeit aufgefordert. Prominente Beispiele sind Flussgebietsgemeinschaften, wie es sie etwa an Rhein, Donau und Weser gibt.
Fazit
Ein bundeseinheitliches kommunales Hochwasserrisiko-Management gibt es nicht – ebenso wenig wie es ein bundeseinheitliches regionales Hochwasserrisiko-Management gibt. Aufgrund verschiedener Richtlinien und Gesetze sind Kommunen aber fest in den allgemeinen Hochwasserschutz eingebunden und somit zu unterschiedlichen Aufgaben verpflichtet.
