Überschwemmungsgebiet

Im weiteren Sinne bezeichnet ein Überschwemmungsgebiet ein Gelände zwischen ➡oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie sonstigen Flächen, die bei Hochwasser oder Starkregen ganz oder teilweise überflutet werden können. Im juristischen, wasserrechtlichen Sinn (➡Wasserhaushaltsgesetz) sind damit insbesondere Gebiete gemeint, die bei einem Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren überflutet werden (➡HQ100) – unabhängig davon, ob sie amtlich festgesetzt sind. Darüber hinaus können auch durch Starkregen verursachte ➡Überflutungsflächen ohne direkten Bezug zu Gewässern als Überschwemmungsgebiete im weiteren Sinne betrachtet werden.