Gibt es ein verpflichtendes regionales Hochwasser-Management?
Aufgrund der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sind Kommunen indirekt verpflichtet, aktives Hochwasser-Risikomanagement zu betreiben. In der Umsetzung greifen viele Städte und Gemeinden hierzu auf interkommunale Zusammenarbeit zurück. Die Umsetzung der HWRM-RL in Deutschland ist wesentlich über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Ein einheitlich geregeltes Hochwasser-Management auf interkommunaler Ebene ist dabei nicht verpflichtend. Gleiches gilt fürs interkommunale Starkregen-Management. Einige Bundesländer fördern interkommunale Zusammenarbeit oder schreiben sie sogar vor, etwa Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es aber nicht.

Rechtliche Vorgaben für die Bundesländer
Das Wasserhaushaltsgesetz ist bundeseinheitlich. Seine Umsetzung obliegt den Bundesländern. Das beinhaltet das Erstellen von öffentlich zugänglichen Gefahren- und Riskokarten als Basis für Planungen und Informationen zum Hochwasserschutz. Alle sechs Jahre müssen die Länder ihre Pläne zum Hochwasserrisiko-Management aktualisieren. Dazu müssen sie sich mit den benachbarten Bundesländern und internationalen Akteuren abstimmen. Die Bundesländer weisen Überschwemmungsgebiete aus und regeln über Verordnungen die mögliche Bebauung in diesen Gebieten. Je nach Gewässerklasse ist entweder eine Kommune (oder ein interkommunaler Zusammenschluss) oder das Land selbst zuständig für die Planung, den Bau und die Unterhaltung technischer Hochwasserschutzbauwerke wie Deiche, Rückhaltebecken, Polder etc. Fallen diese Bauwerke in kommunale Zuständigkeit, so konkretisieren Landesgesetze das Wasserhaushaltsgesetz. So erlassen die Länder etwa konkrete Vorschriften zum baulichen Hochwasserschutz, etwa Mindesthöhen von Deichen.
Grenzüberschreitende Chancen
Hochwasser kennt keine Verwaltungsgrenzen. Es zieht sich entlang des Flusslaufs und der angrenzenden Gebiete. Das birgt eine große Chance für interkommunale Zusammenarbeit: Der Verlauf eines Hochwassers lässt sich gut prognostizieren, die betroffenen Gemeinden innerhalb eines Einzugsgebiets können gezielt zusammenarbeiten. So lassen sich Risiken nicht nur gezielter steuern, sondern auch gemeinsame Lösungen entwickeln, die weit über das Einzelinteresse hinausreichen. Eine koordinierte Herangehensweise, die natürliche Zusammenhänge im komplexen Fall eines Hochwassers systematisch berücksichtigt, eröffnet erhebliche Synergien im Risikomanagement.
Vernetzte Warnsysteme
Ein wichtiger Aspekt sind dabei effektive und gut vernetzte Warnsysteme. Hochwasser lässt nicht nur Bäche und Flüsse anschwellen, sondern kann auch zu einer starken Belastung von Gewässern durch Schadstoffe führen. Dies können eingetragene Chemikalien aus umweltsensiblen Anlagen sein, Keime aus Kläranlagen oder Verunreinigungen durch ungeklärten Oberflächenabfluss, der direkt in Flüsse gelangt. Interkommunale Warnsysteme sollten also nicht nur den Wasserstand im Auge haben, sondern auch über chemische und biologische Gefahren informieren.
Ressourcen Bündeln
Ein regional abgestimmtes Vorgehen bietet die Möglichkeit, Ressourcen zu bündeln. Die Erstellung flächendeckender Gefahren- und Risikokarten ist dabei ein zentraler Baustein: Sie schafft belastbare Grundlagen auf kommunaler Ebene und macht zugleich die hydrologischen Verflechtungen sichtbar – eine wichtige Voraussetzung für abgestimmtes Handeln. Wenn diese Karten nicht nur lokal, sondern koordiniert und mit einheitlichen Parametern entwickelt werden, entsteht ein wirkungsvolles Instrumentarium für vorausschauende Starkregen- und Hochwasservorsorge.
Bundesweit einheitliche Datenlage liegt nicht vor
Fachgremien wie die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und zahlreiche wissenschaftliche Analysen betonen daher den strategischen Mehrwert regional koordinierter Ansätze. Flächendeckend gibt es Karten zu Überschwemmungsgebieten nach HQ 10-30, 100 und 200, wobei es je nach Bundesland Abweichungen zum Beispiel in der Jährlichkeit der häufigen Hochwasserereignisse gibt.
