Im deutschen Bauplanungsrecht ist die öffentliche Beteiligung ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, bei dem Bürger sowie Träger öffentlicher Belange (z. B. Behörden, Verbände) die Möglichkeit erhalten, sich zu Planungsentwürfen (z. B. Bebauungsplänen) zu äußern. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Einwände und Anregungen frühzeitig zu berücksichtigen und so eine ausgewogene und rechtssichere Planung zu gewährleisten. Zu den negativen Folgen der öffentlichen Beteiligung gehören Verzögerungen im Planungsverfahren und mögliche Kostensteigerungen. Einzelne Vorhaben können komplett blockiert werden. In der Regel überwiegen aber die Vorteile, weil Konflikte früh erkannt und besser gelöst werden können.
