Gibt es ein verpflichtendes
Starkregen-Management für Kommunen?

Aktuell besteht in Deutschland keine einheitliche gesetzliche Verpflichtung für Kommunen, ein kommunales Starkregenrisikomanagement einzuführen. Während der Hochwasserschutz auf eine klare rechtliche Grundlage zurückgreifen kann – insbesondere durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) –, bleibt die Regelung von Starkregenereignissen bislang weitgehend hinter diesen Standards zurück.

Neubaugebiet mit Bachlauf.
© Elementa / Christina Haristes

Allgemeine Empfehlungen statt konkreter Handlungsvorgaben

Starkregen wird rechtlich überwiegend nur am Rande behandelt und ist häufig lediglich Bestandteil allgemeiner Empfehlungen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge. Allerdings sind die Übergänge fließend, da viele Flusshochwasser auf Starkregenereignisse zurückgehen, und dann die entsprechenden Richtlinien zum Hochwassermanagement gelten.

Fachgremien fordern verbindliche Regeln

Fachgremien wie die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser sowie zahlreiche wissenschaftliche Studien fordern daher zunehmend eine verpflichtende Einführung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements. Insbesondere die flächendeckende Erstellung von Gefahren- und Risikokarten gilt als zentrale Maßnahme, um Kommunen besser auf kurzfristig auftretende, lokal begrenzte Starkregenereignisse vorzubereiten.

Erwartungshaltung, aber keine Pflicht

Einige Bundesländer haben bereits reagiert und eigene Instrumente zur Unterstützung der Kommunen entwickelt, die den Aufbau eines kommunalen Starkregenrisikomanagements erleichtern sollen. Eine formale Verpflichtung besteht jedoch auch hier bislang nicht, wenngleich die Umsetzung zunehmend im Kontext der Klimaanpassungspolitik erwartet wird.