Überschwemmungsschutz der Gemeinden, Städte und Landkreise
Den größten Teil der Hochwasserschutzprojekte in Deutschland setzen Städte, Gemeinden und Landkreise um. Auch wenn sie sie nicht immer (allein) finanzieren, so haben sie doch oft die Planungs- und Ausführungshoheit. Sie sind dabei in der Regel an übergeordnete Vorgaben gebunden.

Regenrückhaltebecken und Sickermulden
Große Schutzbauwerke wie Talsperren und Flutpolder mit aufwendiger Technik ziehen oft die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich. Dabei sind es die kleinen und dezentralen Projekte, die einen Großteil des Hochwasserschutzes ausmachen; ein renaturierter Bach am Oberlauf eines Flusses etwa, Sickermulden im Stadtpark oder ein Regenrückhaltebecken neben der Kreisstraße. Viele dieser Projekte geschehen automatisch, da sie fest im deutschen Planungsrecht verankert sind – etwa beim Straßenbau oder der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.
Starkregen- und Hochwasserschutz – politischer und regionaler Spielball
Eine naheliegende Reaktion auf zu viel Wasser ist, es möglichst schnell und kontrolliert ab- und umzuleiten, sodass es an Ort und Stelle keine Schäden anrichtet. Das gilt kleinräumlich wie großflächig. Das Wasser ist dann aber nicht weg, sondern nur an einen anderen Ort verdrängt. Überschwemmungsschutz beginnt also im Grunde dort, wo Regenwasser auf den Boden trifft – endet dort aber beileibe nicht. Ein Starkregen kann im Oberlauf eines Gewässers zu einer Sturzflut führen, im weiteren Verlauf zu einem Flusshochwasser werden. Der Starkregen löst eine Kettenreaktion aus, der konzertiert begegnet werden sollte. Da Überschwemmungs- und Hochwasserschutz aber Geld, Platz und weitere Ressourcen kosten, sind entsprechende Planungen oft umstritten.
Planungsvorgaben sorgen für Hochwasserschutz
Schafft eine Kommune Baurecht durch einen Flächennutzungs- oder Bebauungsplan, können Überschwemmungsschutzprojekte schon komplizierter werden. Wenn etwa eine Kommune gegenüber den Interessenten begründen muss, warum bestimmte Auflagen zum Hochwasserschutz mit einem Neubau verknüpft sind. Auch hier sind Vorgaben aus den Landesbaugesetzen und dem Rahmengesetz des Bundes gegeben, lassen sich aber durchaus vor Ort unterschiedlich auslegen.
Einspruchsmöglichkeiten sorgen für Verzögerungen
Aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsphasen ergeben sich an verschiedenen Stellen dieser Prozesse Einspruchsmöglichkeiten. Sie sind in diesen Prozessen verankert, um behördliche Willkür zu verhindern und die Rechtssicherheit der finalen Projekte sicherzustellen. Bei allen Vorteilen, die dieses System mit sich bringt: Es kann ein Projekt auch deutlich in die Länge ziehen. Kommt es zu Klagen sogar um viele Jahre. Mitunter werden Projekte komplett verhindert.
Hochwasserschutz wirkt nicht immer unmittelbar
Vielfach fehlt der Wille zum Hochwasserschutz, wenn Projekte gar nicht vor Ort, sondern für flussabwärts liegende Gebiete wirken. Wenn etwa landwirtschaftliche Flächen zu Poldern umgewidmet werden, ist Widerstand von Teilen der örtlichen Bevölkerung oft vorprogrammiert. Hier hilft frühzeitige Einbindung aller Betroffenen, um die Wirkung der Projekte zu veranschaulichen und somit Akzeptanz zu schaffen.
Kleine Maßnahmen sind Glieder einer Kette
So klein und unbedeutend eine Flutmulde im Stadtpark wirkt, so wichtig kann sie für den Hochwasserschutz insgesamt sein. Im Zusammenspiel mit unzähligen weiteren solcher Mulden am gesamten Flusslauf ergibt sich eine enorme Retentionskapazität. Greifen parallel weitere Maßnahmen, etwa renaturierte Flussauen, Regenrückhaltebecken, Flutpolder und große Talsperren, so kann übermäßig viel Wasser in einem Flusssystem erfolgreich verteilt, eine Überflutung verhindert werden.
Fazit
Mittel–und großflächiger Hochwasser- und Starkregenschutz fängt im Kleinen an. Eine Vielzahl an örtlich begrenzten, kleinräumlichen Projekten summiert sich zu einer enormen Retentionsmenge. Entsprechend ist die Wirkung dieser kleinen Projekte, die Städte, Gemeinden und Landkreise umsetzen, nicht zu unterschätzen.
