Was tun während und nach einem akuten Hagelschaden?

An Ihrem Gebäude sind aktuell Schäden durch Hagel entstanden? Das genau sollten Sie jetzt tun:

Akute Gefahr

Besteht akute Gefahr für Personen, setzen Sie sich schnellstmöglich mit der Rettungsleitstelle in Verbindung. Sie erreichen sie unter der bundeseinheitlichen Notrufnummer 112. Bleiben Sie möglichst ruhig und beantworten Sie dem Mitarbeiter am Notruftelefon die fünf W-Fragen: Wo ist der Notfall? Was ist passiert? Wie viele Personen sind betroffen? Wer ruft an? Warten auf Rückfragen. Die Rettungsleitstelle entscheidet auf Basis Ihrer Angaben die einzuleitenden Schritte, etwa das Alarmieren der Feuerwehr.

Unwetterwarnung per App.
© Elementa / Christina Haristes

Bedrohte Sachwerte in Sicherheit bringen

Drohen Schäden an Sachwerten, versuchen Sie diese möglichst in Sicherheit zu bringen. Vergessen Sie dabei niemals ihren Eigenschutz! Einige Vorkehrungen lassen sich ungefährdet umsetzen. Ziehen Sie die Rollläden hoch. Denn Fenster sind in der Regel besser gegen Hagel geschützt als die Jalousien. Hagelkörner können Lamellen eindellen oder durchschlagen – und so den Rollladen unbrauchbar machen. Ein Austausch wird dann schnell unumgänglich und kostet mitunter mehrere hundert Euro. Wer hier rechtzeitig reagiert, spart bares Geld.

Direkt nach dem Schaden: Gebäude notdürftig sichern

Unmittelbar nach dem Schadenfall sollten Sie das Gebäude notdürftig gegen weitere Gefahren oder Schäden sichern. Das beinhaltet etwa, ein beschädigtes Dach sowie beschädigte Fenster und Türen abzudichten. Wichtig hierbei: Begeben Sie sich nicht in Gefahr! Zwar unterliegen Sie der Schadensminderungspflicht, wonach Sie eine Ausweitung des bestehenden Schadens verhindern müssen. Die Eigensicherheit hat allerdings oberste Priorität. Nun sollten Sie den entstandenen Schaden dokumentieren. Dazu gehören Fotos der Schäden, aber auch Notizen zum Schadenhergang.

Versicherung kontaktieren

Zeitnah nach dem Schadenfall sollten Sie Ihre Versicherung kontaktieren, dies am besten schriftlich. Erfolgt eine erste Kontaktaufnahme per Telefon, notieren Sie sich Namen und Durchwahl Ihrer Ansprechperson sowie die Uhrzeit des Anrufs. Eine schriftliche Gesprächsnotiz ist ebenfalls sinnvoll. Das Aufräumen oder gar Reparatur- und Sanierungsarbeiten, die über die Schadenminderungspflicht hinaus gehen, sollten Sie unbedingt vorab mit der Versicherung absprechen.

Gebäude reparieren und sanieren

Bei der Reparatur der beschädigten Gebäudeteile oder bei einer grundhaften Sanierung sollten Sie je nach Risiko an hagelsichere Bauteile denken.