Bedeutet, dass Eigentümer im Schadensfall verpflichtet sind, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden am Gebäude oder Inventar zu verhindern. Diese Pflicht gilt sowohl gegenüber der eigenen Versicherung als auch im Sinne der allgemeinen Gefahrenabwehr. Wer sie verletzt, riskiert eine Kürzung der Versicherungsleistung.
