Kommunale Bewirtschaftung von Regenwasser zur Gefahrenabwehr

Wer Regenwasserbewirtschaftung fachgerecht plant, muss zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Nach § 44 der Musterbauordnung (MBO) gilt Regenwasser auf bebauten Grundstücken als Abwasser, sobald es in ein Entwässerungssystem eingeleitet wird. Diese Definition hat konkrete Auswirkungen auf die Gebührenpflicht und den Umgang mit Niederschlagswasser. Wild abfließendes Regenwasser, das ohne Einleitung in ein Entwässerungssystem versickert oder oberflächlich abläuft, fällt hingegen nicht unter die Abwasserregelung.

Neubemessung der Kanalisation als Maßnahme gegen Starkregen und Überflutungen.
© Elementa / Christina Haristes

Bemessung von Entwässerungssystemen

Die rechtlichen Grundlagen für diese Anforderungen sind klar definiert. So verpflichtet §1 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Berücksichtigung der Hochwasservorsorge, einschließlich Starkregen, in der Bauleitplanung. Ergänzend definiert §5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Eigenvorsorgepflicht für Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen. Auch technische Normen wie die DIN 1986-100 für Entwässerungsanlagen sowie die DIN EN 752 zum Überflutungsschutz fordern ausdrücklich die Integration von Starkregenvorsorge in Planungen.

Klimaprojektionen ergänzen historische Daten

Angesichts dieser Unsicherheiten beziehen moderne Planungsansätze zunehmend Klimaprojektionen mit ein – etwa durch EURO-CORDEX-Modelle. Auf dieser Grundlage empfehlen Bund und Länder Zuschläge von 15 bis 40 Prozent auf die historischen Bemessungswerte. Dynamische Simulationsprogramme wie KANAL++ ermöglichen darüber hinaus die Modellierung von Überflutungsszenarien unter verschiedenen Klimapfaden wie RCP 8.5, dem pessimistischsten Klimamodell, das im IPCC-Report von 2023 verwendet wurde.

Wohin mit dem Wasser?

Auch die Wahl des Ableitungspfads beeinflusst die Starkregenvorsorge maßgeblich – und bringt jeweils spezifische Risiken mit sich. Beim klassischen Mischwassersystem fließen Schmutz- und Regenwasser gemeinsam ab. Kommt es bei Starkregen zu Überläufen, gelangt also auch ungereinigtes Schmutzwasser in Gewässer, was zu Kontaminationen führt. Die Trennkanalisation leitet Regenwasser direkt in Vorfluter ab und reduziert damit zwar die Belastung der Kläranlagen, erhöht jedoch bei Starkregen das Risiko hydraulischer Überlastung und oberflächlichen Abflusses.

Vor-Ort-Versickerung bindet Regenwasser dezentral

Versickerungssysteme wie Rigolen oder Mulden binden Regenwasser dezentral, stoßen aber bei bindigen Böden schnell an ihre Grenzen. Rückhaltebecken wiederum speichern große Wassermengen temporär, erfordern jedoch ausreichendes Volumen und Wartung (insbesondere regelmäßiges Ausbaggern). Bei unzureichender Bemessung drohen auch hier Überläufe.

Flächenentsiegelung und Regenrückhaltung lohnen sich finanziell

Diese infrastrukturellen Entscheidungen betreffen nicht nur die öffentliche Daseinsvorsorge, sondern wirken sich auch auf die Kosten für Kommunen und private Eigentümer und Eigentümerinnen aus. Sobald Regenwasser in die Kanalisation gelangt, fällt eine Abwassergebühr an – je nach Satzung der Kommune. Entsprechend lohnt es sich auch wirtschaftlich, Flächen zu entsiegeln und dezentrale Lösungen wie Versickerung oder Rückhaltung zu fördern.

Frühzeitige Integration der Starkregenvorsorge in der Bauleitplanung

Im Rahmen der Bauleitplanung können Kommunen durch frühzeitige Festsetzungen zur Starkregenvorsorge beitragen. So verlangt § 8 MBO, dass nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig bleiben – etwa durch Gründächer, Schotterrasen oder Mulden. Förderprogramme unterstützen Maßnahmen zur Entsiegelung, was sowohl den Abfluss reduziert als auch langfristig Gebühren spart. Überschwemmungsflächen, etwa naturnahe Auen, gelten nach § 5 Abs. 2 BauGB sogar als vorrangige Option in der Bauleitplanung. Hier steht dem ökologischen Nutzen allerdings oft ein hoher Flächenbedarf entgegen.

Besonderer Schutz von umweltsensiblen Anlagen

Ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Präventionsarbeit ist der gezielte Schutz von Anlagen und Gebäuden, bei denen im Falle einer Überflutung Schadstoffe – chemischer oder biologischer Art – in die Umwelt gelangen könnten. Hierzu zählen beispielsweise Kläranlagen, Lager für Gefahrstoffe oder medizinische Einrichtungen. Ein häufig auftretendes Problem im Zusammenhang mit Starkregenereignissen ist das Überlaufen von Klärbecken. Dadurch können Krankheitserreger und andere Schadstoffe in die Vorfluter und letztlich auch ins Grundwasser gelangen. Um solche Risiken zu minimieren, sind vorbeugende Maßnahmen – wie bauliche Sicherungen und Notfallpläne – sowie ein kontinuierliches Monitoring der betroffenen Gewässer von zentraler Bedeutung.

Landwirtschaftliche Flächen

Auch landwirtschaftliche Flächen können zur Starkregenvorsorge beitragen – sofern sie nicht durch Maschinen verdichtet wurden. Verdichtete Böden lassen oft weniger als 10 mm/h infiltrieren und erhöhen damit den Oberflächenabfluss deutlich. Durch Tiefenlockerung und gezielten Zwischenfruchtanbau lässt sich die Infiltrationsrate hingegen um bis zu 200 Prozent steigern. Grünstreifen entlang von Gewässern – idealerweise mindestens zehn Meter breit – reduzieren laut einer Studie der LAWA Abflussspitzen um 25 bis 40 Prozent.

Technik allein reicht nicht aus

Klar ist: Technische Systeme allein reichen in Zukunft nicht aus. Klimaresiliente Regenwasserbewirtschaftung erfordert interdisziplinäre Konzepte, in denen naturbasierte Lösungen wie Auenrenaturierung (§ 87 Wasserhaushaltsgesetz) und agrohydrologische Maßnahmen gleichberechtigt neben der Technik stehen. Die Integration von Klimaprojektionen in Bemessungsgrundlagen ist unverzichtbar – ihre Verlässlichkeit hängt jedoch immer von der Qualität der zugrunde liegenden Modelle ab.