Kosten-Nutzen-Rechnung
Ordnen Sie selbst bereits vor dem Planungsstart grob ein, welche Maßnahmen an Ihrem Wohngebäude sinnvoll sind. Nicht immer lohnt es sich, sein Gebäude konsequent starkregensicher aus- oder umzubauen. Zwar kann Starkregen in ganz Deutschland vorkommen. An manchen Standorten ist die Gefahr schweren Starkregens aber höher als anderswo (hier geht es zur Risikokarte). Insgesamt kann es sich bundesweit auszahlen, bei Neubauten oder Sanierungen an den Starkregen- und Hochwasserschutz zu denken. Wenn aber die Investitionskosten deutlich höher sind als der zu erwartende Schaden, kippt die Rechnung – zumindest wirtschaftlich.

Statistische Gefährdungslage Ihres Gebäudes bei Starkregen
Nach Einschätzung des Zonierungssystems für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken (ZÜRS Geo) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) liegen etwa zwei Drittel aller Gebäude in Deutschland in einer Zone mittleren Starkregenrisikos, knapp zwölf Prozent in einer Zone hohen Risikos. Das ZÜRS geht dabei von drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) aus: SGK 1 – geringe Gefährdung, SGK 2 – mittlere Gefährdung und SGK 3 – hohe Gefährdung. Also nur gut 22 Prozent aller Gebäude bezogen auf ihre Adresse sind gering gefährdet.
Mögliche Schutzmaßnahmen detailliert planen
Möglichkeiten gibt es viele, sein Haus vor Schaden durch Starkregen zu schützen. Was genau für Ihr Gebäude sinnvoll ist, müssen Sie selbst entscheiden. Wichtig sind dabei zwei Kriterien: Die Wirtschaftlichkeit und die immateriellen Schadenfolgen. Die Wirtschaftlichkeit zu berechnen ist dabei vergleichsweise leicht: Sobald die Investitionskosten einen möglichen Schaden übersteigen, ist die rein materielle Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nicht mehr gegeben. Bedenken Sie bei der finanziellen Bewertung einer möglichen Ertüchtigung auch die langfristigen Investitionen, so etwa eine niedrigere Versicherungsprämie für gut geschützte Häuser.
Immaterieller Schaden, Stress, psychische Belastungen
Weit schwerer wird es, das immaterielle Kriterium in die Kosten-Nutzen-Rechnung einzubeziehen. Denn wie stark eine Person durch einen Hochwasser- oder Starkregenschaden belastet wird, lässt sich nicht sicher voraussagen. Dass Hochwasserschäden psychische Belastungen auslösen können, ist wissenschaftlich unbestritten. Es kann unter anderem zu Angststörungen, Depressionen und posttraumatischen Belastungsstörungen kommen. Besonders stark betroffen sind Menschen mit hohen materiellen Verlusten oder fehlender sozialer Unterstützung. Viele Betroffene leiden auch Monate nach dem Ereignis unter chronischem Stress oder Schlafstörungen. Eine zielgerichtete Prävention kann solche langfristigen seelischen Schäden deutlich verringern. Sie sollten sie daher in Ihre Kosten-Nutzen-Rechnung mit einbeziehen.
Prävention nicht zulasten Dritter
Umfassender Überschwemmungsschutz fängt auf dem eigenen Grundstück an, setzt sich aber an der Grundstücksgrenze fort. Wer auf seinem Grundstück Hochwasserschutzmaßnahmen trifft, muss darauf achten, dass dadurch keine Nachbargrundstücke gefährdet werden. Mauern, Aufschüttungen oder Wasserumleitungen dürfen den natürlichen Wasserabfluss nicht blockieren oder umlenken. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen wie Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen oder behördliche Auflagen. Besonders kritisch wird es, wenn durch eigene Schutzbauten Wasser gezielt auf Nachbarflächen gelenkt wird. Daher ist es ratsam, geplante Maßnahmen fachlich prüfen zu lassen und frühzeitig mit der Nachbarschaft abzustimmen.
Förderung
In einigen Teilen Deutschlands, vor allem in Süddeutschland, kann hagelsicheres Bauen öffentlich gefördert werden. Da hagelsichere Bauteile oft auch dem Wärmeschutz zugutekommen oder mit diesem kombiniert werden, erfolgt die Förderung im Rahmen der energetischen Sanierung. Außerdem gibt es Gebäudeversicherer, bei denen ein nachgewiesener Hagelschutz zu günstigeren Versicherungskonditionen führt. Auch das sollten Sie bei ihrer individuellen Kosten-Nutzen-Rechnung mitbedenken. Für Hochwasser- und Starkregenschutz am eigenen Wohngebäude gibt es aktuell keine unmittelbaren Förderungen oder Sonderkonditionen bei Versicherungen.
Koordinierter Überflutungsschutz
Zwar besteht kein genereller einklagbarer Anspruch auf kommunalen oder übergeordneten Überflutungsschutz. Trotzdem ist die öffentliche Hand verpflichtet, diesen etwa bei der Aufstellung örtlicher Bauleitplanungen mitzuberücksichtigen. In bestimmten Fällen ist ein kommunaler und übergeordneter Hochwasserschutz sogar einklagbar. Das aber ist juristisch anspruchsvoll und einzelfallabhängig. Grundsätzlich kann umfassende Schadenvorbeugung nur dort gelingen, wo individuelle, lokale, regionale und überregionale Maßnahmen ineinandergreifen. Es ist Ihr gutes Recht, von Ihrer Kommune einen gewissen Überschwemmungsschutz einzufordern.
Hochwasserpass des Hochwasser-Kompetenz-Centrums (HKC)
Das bundesweite Netzwerk Hochwasser-Kompetenz-Centrum (HKC) bietet für Wohngebäude den sogenannten Hochwasserpass an. Er ist eine fundierte Risikoeinschätzung für einzelne Häuser. Die Basis ist eine Beratung durch eine geschulte sachkundige Person. Diese führt eine detaillierte Bewertung des Gebäudes durch und gibt konkrete Empfehlungen für die Eigenvorsorge. Das Ergebnis dient auch als Basis für eine passende Elementarschaden-Police.
Fazit
Wie weitreichend Ihr persönlicher Überflutungsschutz am Wohngebäude gehen soll, entscheiden letztlich Sie selbst. Eine Kosten-Nutzen-Rechnung für Starkregenschutzmaßnahmen sollte sowohl materielle als auch immaterielle Faktoren berücksichtigen. Wirtschaftlich lohnen sich Schutzmaßnahmen in der Regel dann, wenn die potenziellen Schadenskosten höher sind als die Investitionskosten. Schwerer zu beziffern, aber ebenso wichtig sind Belastungen, die durch Schäden entstehen können – etwa Stress oder langfristige gesundheitliche Folgen. Auch höhere Versicherungsprämien für ungeschützte Gebäude fließen in die Gesamtrechnung ein. Eine sorgfältige Abwägung dieser Aspekte hilft, fundierte Entscheidungen zur individuellen Starkregenvorsorge zu treffen.
