Das sollten Sie bei unseren Karten beachten

Hinweise zu den Hochwassergefahrenkarten

Abgebildet sind die bundesweit standardisierten Überflutungsflächen nach den Hochwasserrisikomanagement-Richtlinien, zweiter Zyklus 2016 bis 2021, wie von der Bundesanstalt für Gewässerkunde herausgegeben.

Man beachte, dass die Kategorisierung in niedrige-mittlere-hohe Wahrscheinlichkeit die unterschiedlichen Definitionen der Bundesländer mitberücksichtigt, entsprechend folgendem Schema:

© https://www.naturgefahrenportal.de/de/help_ngp_data_info
  • Stufe 1 (geringe Gefährdung) bleibt unbesetzt, da die zugrunde liegenden Daten nur drei Szenarien abbilden, von denen keines eine geringe Gefährdung repräsentiert.

Die Einteilung der Überflutungszonen in die Stufen 2 bis 4 erfolgt gemäß interner Abstimmungen mit den Bundesländern:

  • Stufe 2 – Mittlere Gefährdung: Gebiete, die durch extremes Hochwasser mit einer statistischen Wiederkehrzeit von 200 Jahren oder seltener gefährdet sind (≥ HQ200).
  • Stufe 3 – Hohe Gefährdung: Regionen, in denen Hochwasser im Mittel einmal in 100 Jahren auftreten kann (~ HQ100).
  • Stufe 4 – Sehr hohe Gefährdung: Flächen, die im statistischen Mittel alle zehn bis 30 Jahre überflutet werden können (~ HQ10–30).

Ist ein Gebiet von mehreren Hochwasserszenarien betroffen, wird die höchste zutreffende Gefährdungsstufe zugewiesen.

Die Einstufung richtet sich nach der statistischen Eintrittswahrscheinlichkeit eines Hochwasserereignisses: Je häufiger ein Hochwasser auftreten kann, desto höher ist die Gefährdung. Dabei gilt: Seltene, extreme Ereignisse (z. B. HQ200) sind zwar seltener, können aber potenziell gravierendere Schäden verursachen. Als geschützt gekennzeichnete Gebiete könnten etwa bei einem extremen Hochwasser nach einem Dammbruch überflutet werden. Die zu erwartende Überflutungstiefe des jeweiligen Szenarios wird bei der Gefährdungszuordnung nicht berücksichtigt.

Besonderheiten auf Länderebene:

  • Saarland: Da kein „häufiges Szenario“ berechnet wird, erscheinen dort keine Flächen mit Stufe 4 (sehr hohe Gefährdung) auf der Hochwassergefahren-Karte.
  • Bremen und Niedersachsen: Für Küstenhochwasser wird ausschließlich die Gefährdungsstufe 2 (mittel) ausgewiesen. Dies betrifft ausreichend geschützte Küstengebiete, für die laut § 74 Abs. 2 WHG lediglich das Extremszenario (≥ HQ200) berechnet wurde.

Hinweise zur Interpretation der Karte:

Die Gefährdungsklassen beschreiben die Wahrscheinlichkeit eines Hochwasserereignisses, nicht jedoch konkrete Überflutungstiefen oder Schadensausmaße. Sie zeigen, ob ein Gebiet stärker oder schwächer gefährdet ist – nicht, wie hoch die Schäden bei einem Ereignis ausfallen würden.

Einschränkungen – Was die Karte nicht zeigt:

Auf anderen administrativen Ebenen (z. B. Länder, Bezirke, Kreise, Kommunen) können Karten mit höherer räumlicher Auflösung und differenzierteren Szenarien verfügbar sein. Das ist wichtig, da die bundesweiten Karten Überschwemmungsgefahren bei kleineren Bächen oftmals nicht mitberücksichtigen. Hinweise und Verlinkungen zu den entsprechenden Angeboten finden Sie hier.

Die Karten bilden keine aktuellen Wetterlagen ab und ersetzen keine amtlichen Warnungen. Informationen zu Warn-Apps und Online-Warnsystemen finden Sie ebenfalls hier.

Jährlichkeiten

Der Begriff der „Jährlichkeit“ bzw. des „Wiederkehrintervalls“ ist im Bereich der Risikoabschätzung durch Naturkatastrophen etabliert, wird aber häufig falsch interpretiert. Zwar sprechen Experten und Öffentlichkeit umgangssprachlich vom „100-jährlichen Hochwasser“. Das bedeutet aber nicht, dass ein solches Hochwasser nur einmal in 100 Jahren auftreten kann. Zwar spricht die Wahrscheinlichkeit, berechnet aus historischen und meteorologischen Daten, dafür, dass es statistisch nur einmal in 100 Jahren zu einem solchen Ereignis kommen wird. Tatsächlich aber kann ein solches Ereignis theoretisch jederzeit eintreten – auch in aufeinanderfolgenden Jahren. Es kann aber auch bedeuten, dass ein solches Ereignis in 200 Jahren nicht eintritt – trotz anderer berechneter Wahrscheinlichkeiten. Weiterhin geht die Wissenschaft davon aus, dass Starkregenfälle in Zukunft eher häufiger auftreten werden. Das bedeutet, dass „100-jährliche Ereignisse“ eher „80-jährliche“ Ereignisse werden könnten. Die Begrifflichkeit der „Jährlichkeit“ ist also vor dem Hintergrund des Klimawandels mit Vorsicht zu verwenden.

Hier geht es zu den Karten.

Hinweise zu den festgesetzten Überschwemmungsgebieten

Die Karten bezieht Elementa direkt von den Karten-Servern der Bundesländer. Sie sind damit in der Regel tagesaktuell. Für die Vollständigkeit oder sachliche Richtigkeit übernimmt Elementa jedoch keine Gewähr.

Die Darstellungen der festgesetzten Überschwemmungsgebiete (ÜG) nach §76 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechen den Originalkarten der Landesportale. Deshalb hat jedes Bundesland eine eigene Legende, die zusätzlich auf andere Flächen bezugnehmen kann. Genauere Erläuterungen zu Flächen, die nicht festgesetzte ÜG sind, finden Sie in der folgenden Tabelle:

BundeslandBemerkungenQuelle
Baden-Württemberg„HQ100 (außerhalb festgesetzte Gebiete)“ – normalerweise entsprechend die festgesetzten ÜG den bei einem HQ100 Hochwasser überschwemmten Gebieten; die hier bezeichneten Flächen werden zwar bei HQ100 überschwemmt, sind aber nicht festgesetzte ÜGLandesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW)
Bayern1. „vorläufig gesicherte“ Gebiete – hier gelten bereits bestimmte Einschränkungen bei baulichen Maßnahmen und anderen Eingriffen, bis die abschließende Festsetzung rechtskräftig ist
2. „vorläufig gesichert zur HW-Entlastung/Rückhaltung“ – Flächen, die explizit für die Hochwasserentlastung und/oder Wasserrückhaltung gesichert und freigehalten werden sollen
Bayrisches Landesamt für Umwelt
BerlinIn Berlin richtet sich die Bezeichnung der Flächen nach dem jeweiligen FlusslaufSenatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – Landeshydrologie Berlin
BrandenburgLandesamt für Umwelt
Bremen„Sonderflächen“ haben ein Geländeniveau von mindestens +6,20 m üNN, i.d.R. handelt es sich um Gewerbe mit besonderen HochwasseranforderungenDie Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
HamburgBehörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
HessenHessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Mecklenburg-VorpommernLandesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen–  Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Nordrhein-Westfalen1. „vorläufig gesichert“ – Diese Gebiete sind durch Veröffentlichung und Bekanntmachung bereits rechtlich geschützt, obwohl die Festsetzung noch nicht abgeschlossen ist. Sie sind baurechtlich relevant, aber profitieren noch nicht vom vollständigen Regulierungsschutz wie ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet
2. „Überschwemmungsgebiet preuss. Aufnahme/Ermittelte/Überflutetes Gebiet/Rückgewinnbare Rückhalteflächen“ – Historische, kartierte Überschwemmungsgebiete, rechnerisch ermittelte oder aus vergangenen Hochwassern abgeleitete Überflutungsflächen. Rückgewinnbare Rückhalteflächen bezeichnen Gebiete, die durch Renaturierung oder Umgestaltung wieder als natürliche Retentionsflächen nutzbar wären. Sie besitzen in der Regel keine unmittelbare rechtliche Wirkung, dienen aber der Information und Planung
3. „Festgesetzte Überschwemmungsgebiete/vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete/Überschwemmungsgebiet preuss. Aufnahme/Ermittelte Überschwemmungsgebiete/ Überfl­utetes Gebiet/Rückgewinnbare Rückhaltefl­ächen“ – Festgesetzte Überschwemmungsgebiete werden hier nicht von „vorläufig gesicherten“ unterschieden; letztere sind Flächen deren endgültige Festsetzung per Verordnung noch aussteht
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfale
Rheinland-Pfalz1. „Hochwasserschutzanlage“ -Flächen, die durch bauliche Schutzmaßnahmen vor regelmäßigen Überschwemmungen geschützt werden. Innerhalb der Schutzanlagen können je nach Ausbaugrad eigene Restriktionen oder Ausnahmen gelten
2. „Vorläufig gesichert“ – ÜG, die durch amtliche Bekanntmachung temporär gesichert wurden, die vor der amtlichen Festsetzung steht aber noch aus
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Saarland1. „Hochwassergefahr“ – bei einem HQ100 Hochwasser sind diese Bereiche gefährdet; es gelten daher besondere Baubestimmungen
2. „geschützter Bereich“ – durch technische Bauwerke vor einem HQ100 geschützter Bereich
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Sachsen1. „festgesetzt“ und „festgesetzt (HQ100)“ – beides bezieht sich auf amtlich festgesetzte ÜG, letztere durch ein HQ100 Hochwasser definiert
2. „überschwemmungsgefährdete“ Gebiete beziehen sich auf extreme Events (HQ>100) oder sind ehemalige festgesetzte Hochwasserflächen die jetzt Retentionsflächen sind
3. „sonstige überschwemmungsgefährdete Gebiete“ bezieht sich auf ein bei einem extremen Hochwasser (HQ>100) überflutete Gebiete, ohne dass diese amtlich festgesetzt wären
4. „vorläufig festgesetzt“ – hier steht die endgültige Festsetzung noch aus
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Sachsen-Anhalt1. „vorläufig“ – bezieht sich auf ÜG, deren Feststellung noch nicht abgeschlossen ist
2. „alte ÜG (u.a. Retentionsflächen)“ – Flächen die weiterhin als festgesetzt gelten, u.a. Retentionsflächen
Landesverwaltungsamt
Schleswig-HolsteinMinisterium für Klimaschutz, Energiewende, Umwelt und Natur
Thüringen1. „festgesetzt (HQ100)“ – basierend auf einem HQ100 Hochwasser festgesetzt ÜG
2. „nach früherem Recht festgelegt“ – Gebiete, die vor Einführung aktueller Bundes- und Landesgesetze – zum Beispiel nach DDR-Wasserrecht oder älteren thüringer Vorschriften – als Überschwemmungsgebiete festgelegt wurden; diese sind immer noch gültig
3. „vorläufige Sicherung“ – Noch nicht rechtsverbindlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete, die durch ortsübliche Bekanntmachung vorläufig gesichert wurden
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz