
Hochwasser: Erläuterungen zu den Karten und dem Risiko Radar in Elementa
Vorbemerkung:
Um die durch die Adresseingabe ermittelte Koordinate wird ein Kreis mit einem Radius von 50 m gelegt, um eine repräsentative Einschätzung des Naturgefahrenrisikos zu erhalten. Es wird für die weitere Bewertung stets das höchste Naturgefahrenrisiko innerhalb dieses Umkreises angenommen.
Die Hochwasser-Risikokarte basiert auf den öffentlich zugänglichen Karten des Bundesamtes für Gewässerkunde (BfG), für das Bundesland Bayern ergänzt um Karten, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellt wurden.
Die Datenbasis sind modellierte Überflutungstiefen bei einem HQ100 Hochwasser, üblicherweise unterteilt in Klassen nach Überflutungshöhe:
- Klasse 1: 0–0,5 m
- 2: 0,5–1 m
- 3: 1–2 m
- 4: 2–4 m
- 5: >4 m
Zu beachten ist:
Das Bundesland Sachsen verwendet eine abweichende Einteilung. Einige Überflutungsgebiete aus Baden-Württemberg weisen keine Wassertiefen auf. Diese wurden dennoch in die Gefahrenanalyse integriert.
Gesondert betrachtet werden weiterhin Flächen, die durch technische Bauwerke vor einem HQ100 Hochwasser geschützt sind: hier bezieht sich die Überflutungstiefe auf den Fall eines Versagens des Hochwasserschutzes. Die verwendeten Warnstufen bezüglich des Überflutungs-Risikos richten sich primär nach den daraus folgenden Präventionsmaßnahmen. Ausgewiesene Überflutungsgebiete mit weniger als einem Meter Überflutungstiefe (und solche ohne ermittelte Überflutungstiefe) werden als gefährdet eingestuft, aber mit der Möglichkeit, effektiven Hochwasserschutz zu betreiben, etwa durch mobile Schutzvorrichtungen oder druckwasserdichte Fenster und Türen. Technische Maßnahmen gegen eine Überflutungshöhe von mehr als einem Meter sind, wenn überhaupt, nur unter sehr großem finanziellem Aufwand möglich. Auf die hohe Gefahr eines Wassereinbruches wird textlich hingewiesen.
Referenzen:
Bundesanstalt für Gewässerkunde; Informationen unter https://gdk.gdi-de.org/geonetwork/srv/api/records/51bc5f69-c33b-4f39-a13b-348b7801f6fe; WasserBLIcK/BfG & Zuständige Behörden der Länder; Stand: 06.03.2020; Bezugdatum: Februar 2026.
Bayerischen Landesamt für Umwelt (Stand Februar 2026; Bezugdatum: Februar 2026).
