wild abfließendes Wasser

Wild abfließendes Wasser ist Quell-, Regen- und Schmelzwasser, das oberirdisch außerhalb eines gewachsenen oder modellierten Gewässerbetts abfließt. Es folgt in der Regel der Schwerkraft und der Geländeform. Einen Teil wild abfließenden Wassers müssen Grundstückseigentümer dulden. Grundstücke dürfen aber nicht so angelegt werden, dass sie wild abfließendes Wasser bewusst auf Nachbargrundstücke umleiten. Es besteht ein gesetzliches Veränderungsverbot, wenn der natürliche Ablauf zum Nachteil eines höher oder noch tiefer liegenden Grundstücks behindert, verstärkt oder künstlich verändert wird.