Bedeutet, dass sowohl Bund als auch Länder Gesetze zu einem Thema erlassen dürfen. Solange der Bund davon Gebrauch macht, dürfen die Länder keine abweichenden Regelungen treffen. Beispiele sind das Wasserrecht oder der Naturschutz.
Bedeutet, dass sowohl Bund als auch Länder Gesetze zu einem Thema erlassen dürfen. Solange der Bund davon Gebrauch macht, dürfen die Länder keine abweichenden Regelungen treffen. Beispiele sind das Wasserrecht oder der Naturschutz.
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