Europäisches Gesetz, das den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Gewässer in der EU regelt. Ihr Ziel ist es, bis spätestens 2027 einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ für alle Oberflächengewässer und das Grundwasser zu erreichen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu flussgebietsbezogener Planung, regelmäßiger Überwachung und Maßnahmenprogrammen zur Verbesserung der Wasserqualität.
