Die Eingriffsregelung im Baurecht verlangt bei jedem Bauvorhaben eine genaue Prüfung, wie das Projekt die Natur und die Landschaft beeinflussen könnte; das Ziel ist, Beeinträchtigungen möglichst zu vermeiden oder, wenn das nicht möglich ist, durch spezielle Ausgleichsmaßnahmen (etwa das Pflanzen von Bäumen oder Entsiegelungsmaßnahmen) zu kompensieren. Kommunen legen fest, welche Maßnahmen lokal passend und machbar sind, und koordinieren deren Umsetzung.
